Fahrerlaubnisklassen im Überblick

 Hier kannst du dich über die einzelnen Fahrerlaubnisklassen informieren, oder dich einfach an uns wenden.

B/BF17/B197

Pkw und leichte Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt

Mindestalter: 18
Beim Begleiteten Fahren: 17

bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: AM, L

A

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 24

20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

B96

Anhänger

A2

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Leistung: maximal 35 kW
Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: A1, AM

BE

Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Mindestalter: 18
Beim Begleiteten Fahren:
17

Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

 

A1

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Mindestalter: 16

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: AM

T

Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  1. Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
  2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: L, AM

 

C

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